Verkehrsrecht: Regeln zum Abstellen von Motorrädern

Wo und wie darf man sein Motorrad ungestraft abstellen?

Wird ein Motorrad auf dem Bürgersteig geparkt, darf es nicht allein deshalb abgeschleppt werden, sondern nur dann, wenn es tatsächlich zum Hindernis wird, so entschied im Jahre 2002 das Bundesverwaltungsgericht.

Aufgrund akuter Parkplatznot tolerieren die meisten Städte mittlerweile das Abstellen von Motorrädern auf dem Bürgersteig bzw. neben einem Fahrradständer. Man sollte jedoch darauf achten, niemanden zu behindern. Das ist dann der Fall, wenn auf dem Gehsteig noch mindestens ein Meter Platz bleibt, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer problemlos vorbeifahren können. Selbstverständlich sollten auch keine (Rettungs-)Zufahrten blockiert werden.

Anders sieht es in Fußgängerzonen aus: Ohne ein Zusatzschild, das das Abstellen ausdrücklich erlaubt, dürfen auch Motorräder hier weder geparkt noch hineingeschoben werden!

Sofern ein Parkplatz nicht als reiner Pkw-Parkplatz ausgewiesen ist (weißes Zusatzschild mit Auto darauf), darf man mit seinem Motorrad eine komplette Parkbox einnehmen. Natürlich nehmen wir Rücksicht und platzieren in einer Box gleich zwei oder drei Maschinen… 😉

Gibt es jedoch spezielle Motorradstellplätze, muss man sein Fahrzeug auch genau dort abstellen. Nutzt man diese Möglichkeit nicht, könnte dies als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden.

Was aber gilt auf gebührenpflichtigen Parkplätzen, bei Parkscheiben-Gebot oder Anwohnerparkplätzen?

Genau wie ein Autofahrer muss sich auch ein Motorradfahrer ein Parkticket ziehen, eine Parkscheibe nutzen bzw. einen Anwohnerparkausweis anbringen. Wo aber will er das/die/den (vor Diebstahl) sicher befestigen und so zu verhindern, dass er sich einer Ordnungswidrigkeit (Parken im Halteverbot) schuldig macht?
Hier hilft nur etwas Fantasie (z.B. den Parkschein mit Klebeband zu befestigen) und „Beten“, dass sich niemand einen bösen Scherz erlaubt!

Aber Achtung:
Teilen sich mehrere Motorräder eine parkscheinpflichtige Parkbox, benötigt JEDER von ihnen ein Ticket! Anders ist es an der Parkuhr: Hier muss nur einer zahlen.

Zum Schluss noch ein Tipp für den Winter:
Stellt Ihr Euer Motorrad an der Straße ab und deckt es mit einer Plane zu, müsst Ihr dafür sorgen, dass das Kennzeichen sichtbar bleibt!

Quelle: Bericht der Süddeutschen Zeitung (die Michael Lenzen, den Vorsitzender des BVDM und die Hamburger Verkehrsrechtsanwältin Daniela Mielchen zitiert)