Wie unlängst in unzähligen Presseberichten zu lesen war, müssen Kraftfahrer in Frankreich ab dem 1. Juli 2012 ein Alkoholtestset mit sich führen. Gelangt ein Fahrer in eine Verkehrskontrolle und kann kein unbenutztes Messerät vorweisen, wird spätestens ab dem 01.11.2012 ein Bußgeld von 11 Euro fällig.
Der Motorrad-Recht-Blog Lawbike wies jetzt noch einmal explizit darauf hin, dass diese Regelung auch für ausländische Motorradfahrer gilt!
Die Alkoholtests sind in Drogeriemärkten, Apotheken und Tankstellen erhältlich.